Krankenhausversorgungs-verbesserungsgesetz vom Bundestag beschlossen
Am 17. Oktober hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (CDU):
„Die Krankenhausreform der Ampel ist ein gefährlicher Blindflug. Kein Abgeordneter, der heute dafür gestimmt hat, kann sagen, wie sich die Reform auf die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis auswirken wird. In den vergangenen Monaten war ich im Austausch mit dem Lingener Bonifatius-Hospital, der EUREGIO-Klinik in Nordhorn und dem Meppener Krankenhaus Ludmillenstift. Insbesondere die Krankenhäuser sehen die Reform kritisch und befürchten negative Auswirkungen.
Die Reform der Ampel wurde zudem phasenweise komplett an den 16 Bundesländern und den Kommunen vorbei konzipiert, obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind. Auch die gut 1.800 Kliniken als Hauptbetroffene hat die Ampel beharrlich ignoriert.
Die Folge: die Reform wird die Qualität und Versorgung vor Ort nicht verbessern, sondern gefährden. Die ersten finanziellen Wirkungen treten erst 2027 in Kraft, bis dahin drohen Insolvenzen. Unser Vorschlag eines Vorschaltgesetzes, um diese Lücke zu überbrücken, wurde abgelehnt. Außerdem werden die Kosten zur Hälfte auf die Länder und Beitragszahler abgewälzt – weitere Beitragserhöhungen sind bereits angekündigt. Die starren, bundesweiten Vorgaben ignorieren regionale Besonderheiten und führen zu mehr Bürokratie statt zu mehr Zeit für Patienten.