Evers: „Dringend erforderlicher Schritt für Ganztagsbetreuung in Niedersachsen“
Meppen/Hannover. Mit dem Schuljahr 2026/27 startet bundesweit das Recht auf eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule mit dem Ziel, die Betreuungslücke zu schließen, die nach den Kindergartenjahren für viele Familien entsteht. Das Land ist verpflichtet, sich finanziell an den erforderlichen Aus- und Umbaumaßnahmen zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund hat das niedersächsische Kultusministerium jetzt eine Förderrichtlinie veröffentlicht, mit der bis zum Jahr 2027 insgesamt 55 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. „Die Ganztagsbetreuung in der Grundschule ist ein ganz wichtiger Baustein in der bestmöglichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, unterstreicht die Abgeordnete Lara Evers. „Als Opposition fordern wir daher seit langem, dass die Landesregierung ihrer Pflicht nachkommt und finanzielle Klarheit für Kommunen und Schulträger schafft. Es ist höchste Zeit, dass jetzt endlich Bewegung in die Sache kommt“, bewertet die Christdemokratin.
Der flächendeckende Anspruch auf die Ganztagsbetreuung in Grundschulen wird schrittweise eingeführt und soll durch die Erweiterung um jeweils eine Klassenstufe pro Jahr bis zum Schuljahr 2029 abgeschlossen sein.
Der Bund stellt dafür Finanzhilfen in Höhe von 2,75 Milliarden Euro zur Verfügung, auf Niedersachsen entfallen davon rund 278 Millionen Euro. Bei entsprechenden Vorhaben sind die Länder bzw. Kommunen verpflichtet, sich mit mindestens 30 Prozent an den Gesamtinvestitionen zu beteiligen, in Niedersachsen teilen sich beide diesen Anteil zukünftig hälftig.
Die Verteilung der verfügbaren Bundes- und Landesmittel erfolgt dann in Relation zu Schüleranzahl in den Grundschuljahrgängen. Über die konkrete Verwendung der Mittel entscheiden dann die Kommunen bzw. Schulträger eigenverantwortlich, sie können Gelder beispielsweise für ein oder mehrere Projekte einsetzen. „Es ist sinnvoll, diese Entscheidung in die Hände der Verantwortlichen vor Ort zu legen, die die tatsächlichen Bedarfe und Voraussetzungen sehr gut kennen“, erläutert Evers.
Über das Niedersächsische Bildungsportal können die kommunalen Schulträger ab sofort Förderanträge für entsprechende Vorhaben stellen.