Jetzt will die Ampel die Fischer zum Bauernopfer machen
Heute hat die Bundesregierung eine Änderung des Windenergie-auf-See- Gesetzes beschlossen. Mit dem Löwenanteil der Einnahmen aus den Ausschreibungen 2023 von Flächen für die Windenergie auf See sollen die Löcher im Haushalt gestopft werden - auf Kosten der Mittel für die Fischerei.
„Die Bundesregierung versucht, unsere Betriebe gegeneinander auszuspielen.“
Die CDUBundestagsabgeordnete Gitta Connemann ist empört. „Zuerst sollten die Bauern die Haushaltslöcher der Ampel stopfen. Jetzt soll die Fischerei als Steinbruch dienen.“
Denn die Ampelregierung hat heute beschlossen, die Mittel für die Fischerei an Nord- und Ostsee zu streichen. Ursprünglich geplante 670 Millionen Euro im Jahr 2024 sollen um gut 80 Prozent gekürzt werden. „Das wäre eine kalte Enteignung durch die Hintertür.“, erklärt Connemann. „Die Fischerei verliert durch Offshore-Windparks jedes Jahr Fanggebiete - ohne jede Entschädigung. Deshalb wurde gesetzlich eine Fischereikomponente geschaffen.“ Die Mittel wurden der Fischerei im Windenergie-auf-See-Gesetz zugesprochen. Damit soll den Fischern geholfen werden, die Flotte anzupassen.
Connemann: „Die Gelder werden dringend für klimafreundlichere Antriebstechnik und umweltschonendere Fangtechniken benötigt. Kürzungen um gut 80 Prozent sind ein Schlag ins Gesicht - und das ohne jegliche Vorwarnung. Für die Ampel ist Planungssicherheit ein Fremdwort. Diese Kürzungen sind inakzeptabel.“
Die Ampel-Koalition betreibe mit ihren Kürzungsvorschlägen eine klare Politik gegen die Küste. „Die Haushaltskrise geht überproportional zu Lasten der Menschen auf dem Land. Mit dieser Politik spaltet die Ampel die Gesellschaft und verschärft die Krise.“
Hintergrund: Die Einnahmen aus den Ausschreibungen 2023 von Flächen für die Windenergie auf See belaufen sich auf ca. 13,3 Milliarden Euro. Bislang war vorgesehen, 5 Prozent der Mittel, also rund 670 Millionen Euro, für den Haushalt des BMEL für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei einschließlich Fischereistrukturmaßnahmen (Fischereikomponente) zu verwenden. Jetzt sollen nur noch 1 Prozent der Gesamtsumme als Fischereikomponente zur Verfügung stehen. Dies entspricht einer Kürzung von gut 80 Prozent. Die dafür erforderliche Gesetzesänderung im Wind-auf-See-Gesetz ist heute vom Bundeskabinett beschlossen worden. Mit der Fischerei gab dazu vorher keinen Austausch oder Einbeziehung.