Albert Stegemann will volles Energiepotenzial von Biogasanlagen ausschöpfen
In der aktuellen Diskussion um Strompreise und Gasversorgung im bevorstehenden Herbst und Winter verweist der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (CDU) auf die ungenutzten Potenziale heimischer Biogasanlagen. Dafür müssten rasch Rahmenbedingungen gelockert werden, um die Biogasproduktion zu erhöhen, fordert Stegemann, der agrarpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag ist.
Im Emsland und der Grafschaft Bentheim produzieren rund 210 Biogasanlagen Strom und Wärme. Eine Produktionssteigerung um 1 Prozent würde zu einer zusätzlichen Stromerzeugung von knapp 8 Millionen Kilowattstunden (kWh) führen. Das entspricht dem Jahresstromverbrauch von rund 1.500 Haushalten.
In den vergangenen Wochen hat Stegemann diverse Gespräche mit Betreibern und Verbänden geführt. Sein Fazit: „Aktuell haben die Betreiber von Biogas-Anlagen – auch hier bei uns in der Grafschaft Bentheim und im Emsland – noch mehr als ausreichend Substratvorräte für eine nachhaltige Stromproduktion. Diese Vorräte können für die die Erzeugung von Strom, Wärme und Biomethan im kommenden Herbst und Winter genutzt werden. Die Bundesregierung muss dafür jetzt den Weg freimachen.“
Seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2014 ist die vergütungsfähige Stromerzeugung jeder Anlage auf einen fixen Wert, die sogenannte Höchstbemessungsleistung, festgelegt. In der aktuellen Energiekrise sei es an der Zeit, diesen Höchstwert als Begrenzung von 2022 bis 2024 auszusetzen oder spürbar anzuheben, meint Stegemann. Im Emsland und der Grafschaft Bentheim könnten ca. 100 Anlagen so mehr Energie produzieren, schätzt der Abgeordnete.
„Bei der Bioenergie hat die Ampel noch im Juli 2022 unseren Antrag zur Anhebung des Biomasse-Deckels im Bundestag abgelehnt“, so Stegemann. Der Bundeswirtschaftsminister zögere, passiert sei weiter nichts. Wichtige Zeit sei seitdem verloren gegangen, so Stegemann weiter. Auch Biogasanlagen könnten in der aktuellen Krisensituation einen Beitrag zur Kompensation der Erdgasverstromung leisten. Das kürzlich vorgestellte dritte Entlastungspaket der Ampel-Koalitionspartner enthält ebenfalls kein Bekenntnis zur stärkeren Nutzung von Biogas.
Hintergrund: Die Bundesregierung kann zum Zweck der sicheren Gasversorgung in Verbindung mit dem Notfallplan Gas auch ohne Zustimmung des Bundesrates die Höchstbemessungsleistung bei Biogasanlagen aussetzen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte dazu einen Antrag eingebracht (BT-Drs. 20/2621 v. 06.07.2022) Zahlreiche Fachverbände äußern ihr Unverständnis, warum die Bundesregierung die Energieversorgung ausschließlich über fossile Brennstoffe wie Kohle und importiertes Gas sicherstellen will.