Die Schulen und Kommunen im Emsland und der Grafschaft Bentheim können aufatmen. Der Bund plant die Umsetzungsfrist im Ganztagsförderungsgesetz für aktuelle Bauvorhaben um ein Jahr bis Ende 2022 zu verlängern. Die Entscheidung soll am Donnerstag vom Deutschen Bundestag formal beschlossen werden.
Albert Stegemann MdB, Foto: Tobias Koch Von der neuen Planungssicherheit profitieren unter anderem die Castellschule und Matthias-Claudius-Schule in Lingen, die Grundschule in Gersten sowie die Grundschule Bookhof und die Grundschule in Herzlake. Dort konnte zuletzt die notwendige Fertigstellung bis Ende 2021 nicht garantiert werden. Bei einer späteren Fertigstellung hätte eine Rückzahlungspflicht der Zuschüsse gedroht.
„Mit der nun vorgesehenen Änderung erhalten die örtlichen Kommunen als Schulträger Planungssicherheit. Die Baumaßnahmen können verlässlich abgeschlossen und die Förderung in Anspruch genommen werden“, unterstreicht der CDU-Bundestagabgeordnete Albert Stegemann, der sich früh für eine Fristverlängerung eingesetzt hat.
CDU und CSU hatten die Fristverschiebung bereits im November in die Beratungen des Deutschen Bundestages eingebracht. Die Ampel-Fraktionen haben sich mittlerweile den Vorschlag zu Eigen gemacht und ebenfalls einen Gesetzentwurf eingebraucht. Damit sei der Weg für die Fristverschiebung frei. „Wir wollen gemeinsam eine gute Ganztagsbetreuung in allen Grundschulen bis 2025 ermöglichen“ betont der Abgeordnete für das Emsland und die Grafschaft Bentheim.“
„Das wir das im letzten Jahr auf den Weg gebrachte Förderprogramm nun gemeinschaftlich verlängern, um den Kommunen die nötigen Spielräume zu geben, ist ein gutes Signal für Schülerinnen und Schüler, Familien und Kommunen“, so Albert Stegemann. Stegemann dankt dabei ausdrücklich den Kommunen im Emsland und der Grafschaft Bentheim, die bei dem Thema frühzeitig aktiv geworden sind.
Der Bund unterstützt die Länder und Gemeinden beim Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote insgesamt mit 3,5 Milliarden Euro und fördert bis zu 50 Prozent der Investitionskosten. Die niedersächsischen Grundschulen profitieren hiervon mit einem Anteil von 188 Millionen Euro.