Nothilfen für krisengeschüttelte Nutztierhalter – Passgenaue Ausweitung der Überbrückungshilfen III im Sinne der Landwirtschaft
Heute sind die Fragen und Antworten (FAQ) zur Überbrückungshilfe III veröffentlicht worden. Auf Initiative der CDU/CSUBundestagsfraktion ist die Überbrückungshilfe III für landwirtschaftliche Tierhalter angepasst und der Katalog der erstattungsfähigen Kosten ausgeweitet worden. Nun werden auch Tierfutter- und Tierarztkosten als förderfähige Fixkosten anerkannt.
Zu dieser wichtigen Erleichterung für die Tierhalter vor Ort können Sie die CDUBundestagsabgeordneten Gitta Connemann (Wahlkreis Unterems) und Albert Stegemann (Wahlkreis Mittelems) wie folgt zitieren:
Gitta Connemann: „Die Höfe in Deutschland sichern seit dem ersten Tag der Corona- Pandemie unsere Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln. Aber auch sie leiden unter der Krise. Die Preise sind am Boden, denn der Absatz ist weggebrochen. Die Nachfrage im Land fehlt, der Export wurde coronabedingt ausgebremst. Die Situation auf den Höfen ist angespannt. Gerade Ferkelerzeuger und Schweinehalter erleben die größte Krise seit Jahren. Die Sauenhalter zahlen bei jedem Ferkel drauf. Sie brauchen jetzt schnell unbürokratische Hilfen. Sonst werden viele Ställe geschlossen. Die Folgen würden uns alle treffen – zuerst die Höfe und am Ende die Verbraucher, die auf Qualität aus deutschen Landen zählen. Bislang kamen aber die Tierhalter bei manchen Corona-Hilfen nicht zum Zug. Wir haben deshalb als CDU/CSU-Bundestagsfraktion für passgenaue Nothilfen gekämpft. Wir haben zugesagt, uns für Zuschüsse stark zu machen. Und wir haben geliefert: Wort gegeben, Wort gehalten. Die Überbrückungshilfen III sind jetzt auf die Situation landwirtschaftlicher Tierhalter zugeschnitten worden. Der Katalog erstattungsfähiger Kosten wurde ausgeweitet. Nun sind auch Tierfutter- und Tierarztkosten förderfähig. Höfe mit starken Umsatzrückgängen können damit die größten finanziellen Löcher stopfen. Sie versorgen ihre Tiere trotz der Krise nach wie vor mit bestem Futter und sichern die medizinische Versorgung. Dabei bekommen sie nun die Unterstützung, die sie verdienen.“
Albert Stegemann: „Landwirte arbeiten seit jeher mit sehr engen Margen. Bereits kleinste Preis- und Umsatzrückgänge führen daher direkt in die Verlustzone. Gerade die Schweinehalter sind aktuell aber besonders getroffen. Sie kämpfen mit Preisrückgängen von 40 bis 60 Prozent und die Afrikanische Schweinepest wird uns noch lange beschäftigen. Dabei ist absehbar, dass das Angebot an Ferkeln aus Deutschland spätestens ab 2022 knapp werden wird. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion unternehmen wir daher alles, um die Erzeugung von hochwertigem Schweinefleisch in Deutschland zu halten und einen Strukturbruch nach dem Krisenjahr 2020 zu verhindern. Die deutlichen Verbesserungen bei den Überbrückungshilfen III sind dafür ein wichtiger Beitrag. Zum einen stellt die Anerkennung von Tierarztkosten und Tierfutterkosten als förderfähige Fixkosten eine deutliche Verbesserung für viele Landwirte dar. Zum anderen ist die Möglichkeit der Antragsstellung bereits für einzelne Monate mit einem Umsatzeinbruch von 30 Prozent ab November 2020 bis Juni 2021 praktikabel. Auch wenn die kommenden Monate für viele landwirtschaftliche Tierhalter eine große Herausforderung bleiben, sind die verbesserten Überbrückungshilfen III ein klares Bekenntnis zu einer zukunftsfähigen landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland.
Hintergrund: Von den Schließungen der Gastronomie und dem Ausfall von Veranstaltungen als Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind auch viele landwirtschaftliche Betriebe indirekt betroffen. Deshalb wird die bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III ausgeweitet. Die Hilfen sehen eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Antragsberechtigt sind unter anderem Betriebe mit einem Umsatzrückgang von 30 Prozent in einem Einzelmonat zwischen November 2020 und Juni 2021.
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