Stegemann: Pünktlich vor Weihnachten mehr Durchblick bei Pandemie-Maßnahmen
Mit dem neuen Update der Warn-App NINA des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) sind die unterschiedlichen Corona-Bestimmungen in Deutschland erstmals ortsbezogen abrufbar. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann mit: „Bei den vielen regional unterschiedlichen Corona-Regeln ist es nicht immer leicht, den Durchblick zu behalten. Insbesondere jetzt an den Feiertagen ist der Informationsbedarf natürlich besonders hoch. Die neue Version 3.3 der NINA-App kommt daher genau rechtzeitig, um hier Aufklärung zu leisten. Sie kann Verunsicherung nehmen und eine bessere Regelbefolgung ermöglichen. Sie ist damit neben der Corona-Warn-App eine weitere wichtige Säule zur Information der Bevölkerung.“
Die Warn-App NINA ist für die zuständigen Behörden des Zivil- und Katastrophenschutzes ein schneller und effizienter Informationskanal, um die Bevölkerung über akute Gefahrenlagen zu informieren und konkrete Verhaltensweisen zu geben – etwa bei Gefahrstoffausbreitung, Großbränden oder Unwetter. Neben der Warnfunktion bietet NINA auch grundlegende Informationen und allgemeine Notfalltipps zu Themen des Bevölkerungsschutzes an.
Ab sofort umfassen die Warnmeldungen für die abonnierten Orte auch die lokal gültigen Pandemie-Bestimmungen, indem ein vom BBK beauftragtes Redaktionsteam diese aus den jeweiligen Kreis- und Landesverordnungen und Allgemeinverfügungen sowie den bundesweit gültigen Regelungen laufend recherchiert und zusammenfasst. Zudem bietet die Warn-App NINA nun auch eine Sprachauswahl in Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Türkisch sowie in Leichter Sprache an.
Die neue Version 3.3 der Warn-App NINA steht für die Betriebssysteme Android (ab Version 6) und iOS (ab Version 11) zur Verfügung. Für andere Betriebssysteme und Endgeräte gibt es mit der Website www.warnung.bund.de eine Möglichkeit zum Empfang amtlicher Warnmeldungen der Behörden von Bund, Ländern und unteren Katastrophenschutzbehörden.