CDU Kreisverband Meppen

Hiebing: „Können Städte und Ortskerne im Emsland damit lebendiger gestalten“

Landesweite Investitionen von 168 Millionen Euro durch Städtebauförderung

Im aktuellen Förderprogramm unterstützt Niedersachsen gemeinsam mit dem Bund erneut Städte und Gemeinden in der Stadt- und Ortsentwicklung. Fördermittel von mehr als 120 Millionen Euro ermöglichen dabei Investitionen von rund 168 Millionen Euro. „Wir wissen, dass Innenstädte und Ortskerne einem Wandel unterliegen. Ziel des Förderprogramms ist, dass die Kommunen besser Einfluss nehmen und ihren Innenbereich zukunftsgerecht aufstellen können“, unterstreicht CDU-Landtagsabgeordneter Bernd-Carsten Hiebing.

Landtagsabgeordneter B.-C. HiebingLandtagsabgeordneter B.-C. Hiebing

Teil der Städtebauförderung sei es aber nicht nur, lebendige Zentren zu schaffen und zu stärken, sondern gleichzeitig Möglichkeiten zu bieten, dringend nötigen Wohnraum zu stellen, soziale Gemeinbedarfseinrichtungen zu fördern und Maßnahmen zum Umgang mit dem Klimawandel zu entwickeln, erläutert Hiebing die drei verschiedenen Programmschwerpunkte. „Die Fördermittel sind damit in jedem Fall gut angelegtes Geld. In diesem Jahr profitiert das Emsland von mehr als 7 Mio. Euro an Zuschüssen, im mittleren Emsland erhält etwa die Stadt Haren 33.000 Euro und die Stadt Haselünne kann mit einer Unterstützung von 500.000 Euro planen“, freut sich der CDU-Politiker. „Diese Mittel kommen direkt den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugute, denn damit wird punktuell die Aufenthalts- und Lebensqualität in ihren Heimatorten verbessert und gestärkt“.

Die Städtebauförderung sei ein regionales Konjunkturprogramm und stehe seit über 50 Jahren als verlässlicher Partner an der Seite der Kommunen, um auch in schwierigen Zeiten dringend benötigte Investitionen in die Anpassung der Innenstädte und Ortskerne zu realisieren. Um besonders finanzschwachen Städten und Gemeinden eine Teilnahme am Förderprogramm zu ermöglichen, wurde bei entsprechenden Voraussetzungen der Eigenanteil auf zehn Prozent gesenkt.