CDU Kreisverband Meppen

MIT unterstützt Gang der Union nach Karlsruhe

Connemann: „Schulden-Klau der Ampel kostet den Steuerzahler 60 Milliarden Euro“

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) bewertet den heute verabschiedeten 2. Nachtrags-haushalt der Ampelkoalition als Verfassungsbruch. „Mit Buchungstricks verschafft sich Finanz- minister Lindner zusätzliche 60 Milliarden Euro. Damit erschließt die Ampelregierung eine Geld-quelle, aus der sie sich in den nächsten Jahren bedienen kann – am Parlament vorbei. Dafür werden Notlagenschulden missbraucht und die Staatsverschuldung in die Höhe getrieben. Die Quittung für die zusätzlichen Kreditmilliarden wird dem Steuerzahler präsentiert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber ‚dürfen‘ die Musik der Ampel dann bezahlen“, sagt MIT-Bundesvorsitzende Gitta Connemann. Die MIT unterstützt deshalb die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch die CDU/CSU- Bundestagsfraktion.
Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Gitta Connemann MdBVorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Gitta Connemann MdB
Die Große Koalition hatte für die Pandemiebekämpfung Notlagen-Schulden aufgenommen, um die Corona-Folgen gezielt zu bekämpfen. Das Grundgesetz gestattet für einen solchen Fall Ausnahmen von der Schuldenbremse. Diese Kreditmilliarden werden jetzt von der Ampel umgewidmet. Damit sollen unter anderem der Klima- und Energiefonds gespeist werden. Detaillierte Angaben, was im Einzelnen damit wie finanziert werden soll, fehlen nämlich. Connemann: „Die Schuldenbremse wird durch die Hintertür umgangen. Das nennt man dann wohl Schulden-Klau. Damit will die Ampel ihre zahllosen Versprechen finanzieren, die sonst nicht finanzierbar wären. Damit werden eine solide Haushaltspolitik und das Haushaltsrecht des Parlaments mit Füßen getreten.“

Der Bundesrechnungshof sowie namhafte Verfassungsrechtler wie der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof beurteilen die Umfirmierung der Kreditermächti-gungen vom Corona- in den Klimafonds als verfassungswidrig. Diese Kreditermächtigungen müss-ten entsprechend der ursprünglichen Zweckbindung durch den Bundesgesetzgeber eingesetzt wer-den. Sie stünden nicht für beliebige Zwecke zur Verfügung.