CDU Kreisverband Meppen

Wechselseitige Anerkennung nimmt Fahrt auf

Gitta Connemann wirbt weiter für deutsch-niederländisches Abkommen beim Begleiteten Fahren mit 17

Das begleitete Fahren mit 17 (BF17) ist sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden ein Erfolgsmodell. Doch bis heute gilt: an der Grenze ist Schluss. Seit Jahren kämpfen deshalb einige Christdemokraten für eine wechselseitige Anerkennung der Fahrerlaubnis mit 17. Dazu gehört die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Sie hat selbst niederländische Wurzeln. Wie Connemann jetzt mitteilt, könnte der Prozess bald an Fahrt gewinnen.
Bild: Gitta Connemann MdB Bild: Gitta Connemann MdB
Connemann hatte mit 55 CDU-Abgeordneten aus Europa, Bund und Land eine Initiative für grenzübergreifendes Fahren gestartet. Denn in den Niederlanden gibt es mit „2toDrive“ ein ähnliches Modell wie BF17. Die Verkehrsminister aus Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen unterstützen das Vorhaben. Das gemeinsame Ziel: ein deutsch-niederländisches Abkommen für ein begleitetes Fahren ohne Grenzen.

Im Oktober 2019 hatten die Verkehrsminister aller 16 deutschen Bundesländer beschlossen, eine Kooperation zu unterstützen. In der Folge gab es erste Gespräche der Verkehrsministerien beider Länder. Diese blieben ergebnislos. Die CDU-Abgeordneten starteten deshalb im August 2020 einen neuen Anlauf. Die aktuelle Prüfung einer wechselseitigen Anerkennung durch das niederländische Infrastruktur- und Justizministerium dauert an.

Verstärkung erhielten die Politiker aber jetzt vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) und dem niederländischen „Automobilclub Koninklijke Nederlandse Toeristenbond ANWB“. Connemann erklärt: „Führerscheine werden in Europa gegenseitig anerkannt. Beimbegleiteten Fahren bekommen die Jugendlichen aber „nur“ eine Prüfungsbescheinigung. Diese gilt nicht überall als gültige Fahrerlaubnis. Unsere niederländischen Freunde können die Prüfbescheinigung nicht ordnungsgemäß kontrollieren. Hier bahnt sich eine Lösung an.“

Denn nach einem Gutachten des ADAC könnte eine Online-Datenbank helfen. Das Gutachten liegt dem ANWB seit letztem Herbst zur Prüfung vor. Connemann ist zuversichtlich: „Unsere Fahranfänger müssen über die Grenze zu den Nachbarn fahren können. Auch ADAC und ANWB haben das erkannt. Beharrlichkeit lohnt sich also. Wir geben nicht so auf.“