IT-Sicherheitsgesetz 2.0 soll Schutz für Verbraucher, Wirtschaft und Verwaltung verbessern
Fast jeder hat schon einmal den Ausfall seines Computers oder seines Handys erlebt. Egal ob Verbraucher, Wirtschaft oder Staat - jeder ist längst von sicheren IT-Systemen abhängig. Das gilt gerade jetzt. In Corona-Zeiten ist das Arbeiten im Home-Office zur Regel geworden.
Deshalb bereitet der Bundestag derzeit ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vor. Die CDUBundestagsabgeordnete Gitta Connemann informiert: „Die Zahl der Cyberattacken nimmt immer zu. Und die Angriffe werden immer ausgefeilter. Die Zahl der Schadprogramme übersteigt inzwischen die Milliardengrenze. Allein im letzten Jahr sind weit über 100 Millionen neue Varianten hinzugekommen. Jeder kann davon betroffen sein.“
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 soll die CDU/CSU-Bundestagsfraktion deshalb der Schutz vor Cyberattacken verstärkt werden. Denn damit soll ein einheitliches IT-Sicherheitssiegel eingeführt werden. Dieses würde die IT-Sicherheit von Produkten erstmals für Bürgerinnen und Bürger sichtbar macht.
Zudem sollen laut Connemann Betreiber kritischer Infrastrukturen verpflichtet werden, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen. Dazu zählen zum Beispiel Betreiber, die die Versorgung der Bevölkerung mit Energie oder Wasser sichern. Der Einsatz kritischer Komponenten zum Beispiel in der 5G-Infrastruktur soll künftig untersagt werden können, wennöffentliche Interessen oder sicherheitspolitische Belange entgegenstehen. Außerdem sollen Meldepflichten von Cybervorfällen ausgeweitet werden.
Aktuell berät der Bundestag über das Gesetz. Connemann unterstützt die Initiative: „Die Cybersicherheit in Deutschland braucht zwingend ein Update. Wir müssen dafür sorgen, dass Deutschland auch digital eines der sichersten Länder der Welt bleibt.“
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