Stegemann: Pflege der Kulturschätze hält unsere Kommunen nachhaltig attraktiv
Kirchen, Vereine, Stiftungen und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, sich um Mittel des Denkmalschutz-Sonderprogramms X des Bundes zu bewerben. Darauf macht der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann aufmerksam und betont: „Das Emsland und die Grafschaft Bentheim verfügen über beeindruckende architektonische Kulturschätze und Denkmäler, auf die wir völlig zu Recht stolz sein dürfen. Sie zu pflegen und zu bewahren ist eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Attraktivität unserer Städte und Gemeinden, für Einwohner wie Besucher. Ich hoffe daher, dass sich zahlreiche Akteure aus der Region um die Fördermittel des Bundesprogramms bewerben“, so Stegemann.
Der CDU-Politiker verweist darauf, dass bereits in den vergangenen Jahren zahlreiche Sanierungen historisch wertvoller Gebäude aus der Region durch das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes ermöglicht werden konnten, darunter das Gebäude des Kunstzentrums Koppelschleuse in Meppen, das über 800 Jahre alte Gotteshaus der reformierten Kirchengemeinde in Uelsen oder das historische Ackerbürgerhaus an der Hagenstraße in Nordhorn.
Laut Stegemann trage der Denkmalschutz erheblich dazu bei, dass sich historische Stadtkerne und Gebäude zu lebendigen Orten entwickelten, die Menschen zum Wohnen, zum Arbeiten und zur Freizeit anzögen. „Zudem ziehen baukulturell wertvolle und historisch gewachsene Stadtkerne mit ihrem individuellen Erscheinungsbild Touristen an und werden von Unternehmen bei der Standortwahl bevorzugt. Und nicht zuletzt stärken die Sanierungsmaßnahmen unseren regionalen Mittelstand, insbesondere das Handwerk. Vom Denkmalschutz profitiert damit letztendlich die ganze Region.“
Im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms ergänzt der Bund das Engagement der Bundesländer, die vorrangig für den Denkmalschutz zuständig sind. Der vom Projektträger ausgefüllte Antrag wird zunächst an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (www.denkmalpflege.niedersachsen.de) gesendet. Dieses muss die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen. Im Anschluss leitet das Landesamt den Antrag gemeinsam mit seiner Stellungnahme an die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Prof. Monika Grütters weiter. Alle Unterlagen müssen bis zum 8. März 2021 bei der BKM vorliegen. Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Gesamtsumme der Fördermaßnahme soll 800.000 Euro, und somit 400.000 Euro Bundesförderung, nicht übersteigen.
Für weitere Informationen steht das Abgeordnetenbüro von Albert Stegemann telefonisch (030 / 227-77155) oder per Mail (albert.stegemann@bundestag.de) zur Verfügung.