Evers: Sinnvoller Baustein für gemeinnützige Einrichtungen
Hannover/Meppen. Die Justizbehörden in Niedersachsen haben gemeinnützigen Organisationen im Jahr 2022 insgesamt rund 5,33 Mio. Euro zugewiesen. Die Zuweisungen beruhen auf Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren, in denen Tatverdächtigen bzw. rechtskräftig verurteilten Straftätern Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen auferlegt wurden. „Dieser Gelder erfüllen somit einen guten Zweck – und 100.000 Euro davon sind auch in emsländische Einrichtungen geflossen“, berichtet dazu CDU-Landtagsabgeordnete Lara Evers.
Mehr als 30 emsländische Organisationen profitieren unmittelbar von der Bezuschussung, davon allein gut die Hälfte im mittleren Emsland, so Evers weiter. „Die Zuschüsse reichen von wenigen hundert Euro bis hin zu mehreren tausend. Und auch die Empfänger sind vielfältig – in meinem Wahlkreis reichen sie von der Arbeiterwohlfahrt über die Caritas bis hin zur deutschen Verkehrswacht, der Tafel oder dem Tierschutzverein“, erläutert die Christdemokratin. Eine Gesamtübersicht der Zuwendungen des Jahres 2022 kann auf der Homepage des Justizministeriums eingesehen werden.
Evers empfiehlt den hiesigen gemeinnützigen Einrichtungen, sich um die Aufnahme in das landesweite Verzeichnis zu bemühen, sofern dies noch nicht geschehen sei. Ein entsprechendes Antragsformular sei über die Homepage des Oberlandesgerichts Oldenburg abrufbar.